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Aufsicht Kinderbetreuung

Aufsicht Kinderbetreuung 
Das Aufsichtsmodell des Kantons St. Gallen sieht vor, dass verschiedene Personen aus unterschiedlichen Perspektiven prüfen, ob das Wohl der Kinder in einer Kindertagesstätte gewährleistet ist. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Trägerschaft, die damit auch für die interne Aufsicht zuständig ist. Dazu bezeichnet sie Personen, die regelmässig Betriebsführung und Betreuungsqualität überprüfen, also die «Interne Aufsicht» durchführen. Die interne Aufsicht kann sowohl von der Trägerschaft selbst als auch durch eine externe Stelle wahrgenommen werden.

Im Rahmen der Aufsicht werden ebenso die Tagesfamilien regelmässig von einer Fachperson besucht. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

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